
Häufige Fragen
FAQ
- 01
Unsere Angebote richten sich an Seniorinnen und Senioren sowie an Menschen mit Pflegegrad, die Unterstützung im Alltag benötigen. Auch Angehörige können uns direkt ansprechen, wenn sie Entlastung wünschen.
- 02
Ja. Mit einem anerkannten Pflegegrad können unsere Leistungen über den monatlichen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden. Dieser beträgt aktuell 131 € pro Monat. Darüber hinaus sind auch Abrechnungen über Verhinderungs- und Pflegeleistungen oder private Selbstzahlung möglich.
- 03
Zu Ihnen kommt ein geschulter und zuverlässiger Alltagsbegleiter oder eine Alltagsbegleiterin aus unserem Team. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung und möglichst feste Bezugspersonen.
- 04
Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail. Gemeinsam klären wir Ihren Bedarf, erstellen ein individuelles Angebot und vereinbaren die ersten Einsätze.
- 05
In der Regel können wir kurzfristig helfen. Gerade bei Entlastung von Angehörigen oder akuten Situationen bemühen wir uns um schnelle Termine.
- 06
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Nur wenn der Entlastungsbetrag ausgeschöpft ist oder kein Pflegegrad vorliegt, fallen private Kosten an.
- 07
Unsere Dienstleistungen sind jederzeit und innerhalb von 14 Tage kündbar.
Wir sind rund um die Uhr für Sie da.